Eingang der JVA Flensburg

Strafverteidiger

Mit strafrechtlichen Vorwürfen können Sie schneller konfrontiert sein als allgemein bekannt.

Gleichgültig, ob diese Vorwürfe zutreffen: Ein guter und erfahrener Strafverteidiger kann den Ausgang des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

Je früher ich involviert bin, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit die Vorwürfe außerhalb des Gerichtssaals zu entkräften.

Ich setzte mich natürlich in jedem Stadium eines Strafverfahrens engagiert und mit Überblick für Ihre Interessen ein.

Deliktsfelder

Jugendstrafrecht

Verfahren im Jugendstrafrecht – davon betroffen sind Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren – sollen den jungen Menschen in erster Linie zu einem Leben ohne Straftaten ermächtigen (Erziehung) und nicht - wie im Erwachsenenstrafrecht - mit dem Übel der Strafe belasten.

Dieser Erziehungsgedanke bedeutet für mich als Verteidiger, dass eine Verhandlung auf Augenhöhe über die rechtlichen, sozialen und jugendpsychologischen Besonderheiten des betroffenen jungen Menschen, mit Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten im Zentrum steht.

Betäubungsmittel-Strafrecht

Rechtliche Schwierigkeiten wegen des Besitzes oder des Handeltreibens von Betäubungsmitteln - oder Drogen, wie sie in der Alltagssprache heißen - sind nicht selten.

Eine entsprechende Verurteilung kann langfristige Konsequenzen neben der eigentlichen Strafe mit sich bringen, wie z.B.

  • den Verlust der Fahrerlaubnis
  • den Verlust der Arbeit

So klar, wie das Geschehen auf den ersten Blick scheint und ermittelt wurde, ist es häufig nicht. Sofern das Verfahren sich - nach entsprechender Intervention - nicht anderweitig erledigen lässt, setze ich hier an:

Wie war es wirklich?

Schon kleine Änderungen im Geschehen können die rechtliche Beurteilung verändern.

Falls der Sachverhalt letztlich klar ist, gilt es die Rechtsfolgen einer Verurteilung abzumildern. Das kann im Einzelfall - wenn keine Therapie statt Strafe in Betracht kommt - auch heißen, dass Ziel der Verteidigung die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und nicht einer Justizvollzugsanstalt ist.

Wichtig ist eine Strategie zu erarbeiten, die für Sie passt - dafür gilt wieder:

Lassen sie uns reden!

Arbeitsstrafrecht

Ich habe zudem einen Schwerpunkt im Arbeitsstrafrecht.

Die Kernbereiche in diesem Tätigkeitsfeld bilden neben der eigentlichen Schwarzarbeit:

  • unzulässige Handwerkstätigkeit sowie
  • Delikte der illegalen Ausländerbeschäftigung,
  • der illegalen Arbeitnehmerüberlassung und
  • Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz.

Weitere - häufig mit begangene - Delikte betreffen

  • Steuerhinterziehung,
  • Nichtabführen von Sozialversicherungsleistungen,
  • Betrug und
  • Lohnwucher.

Sexualstrafrecht

Häufig fällt es Mandant:innen schwer zu mir zu kommen, wenn sie einer Sexualstraftat verdächtigt werden.

Dabei ist gerade hier eine frühzeitige Verteidigung wichtig um eine Vorverurteilung zu verhindern, die ihren guten Ruf schädigt. Denn sobald entsprechende Vorwürfe öffentlich werden, ist es schwer diese zukünftig vergessen zu machen.

Selbst nach einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch erinnern sich andere Menschen leider häufig daran, dass "da mal etwas war". Das gilt es zu verhindern.

Typische Delikte, gegen die ich verteidige sind:

  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) und sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- oder jugendpornographischer Inhalte (§ 184b / § 184c StGB),
  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB).

Seitens der Strafverfolgungsbehörden werden diese Delikte meist vorrangig und so manches mal mit einigem Ermittlungseifer bearbeitet. Entlastende Momente, die für sie sprechen sind dabei nicht immer im Mittelpunkt der Ermittlungen.

Manche Situation stellt sich bei unaufgeregter Betrachtung als zumindest strafrechtlich wenig gravierend dar, so dass diese Verfahren bei entsprechender Beratung ausserhalb eines Gerichtssaales beendet werden können. Hier sind Strafbefehle oder Einstellungen (mglw. mit Auflagen) denkbar.

Tötungsdelikte

Falls der gegen Sie gerichtete Vorwurf lautet einen anderen Menschen getötet zu haben (Totschlag, Mord, Körperverletzung mit Todesfolge sowie fahrlässige Tötung), ist eine frühzeitige qualifizierte Strafverteidigung notwendiger denn je. Verlieren Sie keine unnötige Zeit und lassen Sie uns reden.

Dokumente

Weitere Informationen

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