Küche mit einem Schild "We could have had it all"

Krisen in der Familie

Im Familienrecht berate und vertrete ich zumeist rund um Ehescheidungen. Eine Ehekrise kann Sie und Ihre Familie emotional und materiell in erheblichem Maße gefährden – sie kann aber auch einen konstruktiven Neubeginn für das zukünftige Leben bedeuten.

Ehescheidung

Ziel ist eine einvernehmliche Scheidung; diese ist häufig auch dann möglich, wenn sie zunächst kaum denkbar erscheint. So vermeiden sie langwierige sorge- und/oder umgangsrechtliche Auseinandersetzungen um die Kinder und sich über Jahre hinziehende Unterhaltskonflikte.

Sind Sie sich einig, kann ich für einen von Ihnen einen Scheidungsantrag stellen, ohne dass die oder der andere zusätzlich anwaltlich vertreten sein müsste; es reicht die bloße Zustimmung zum Scheidungsantrag. So vermeiden Sie die Kosten eines zweiten Anwalts.

In all diesen Bereichen gibt es zahlreiche Konstellationen, deren Sachverhalt zunächst geklärt werden muss, damit ich sie gut beraten kann. Dabei stellt sich erfahrungsgemäß häufig heraus, dass der eigentlicher Schwerpunkt nicht auf der Klärung inhaltlich-juristischer Fragen liegt (wie diese gelöst werden, ist meist klar), sondern vielmehr auf psychologischen Fragestellungen.

Meine Erfahrungen aus zahlreichen Schlichtungsverhandlungen und Mediationsverfahren helfen mir hier. Entsprechend meines Selbstverständnisses als Rechtsanwalt versuche ich das Verfahren mit den Anwält:innen der Gegenseite so schonend als möglich durchzuführen (sog. kooperative Praxis).

Denn gerade in Scheidungsangelegenheiten gilt:

Verhandeln ist besser als streiten.

Sehen sie das auch als meine Auffassung zur sog. Online-Scheidung, die leichtfertigerweise den Schein erweckt, nicht persönlich beim Familiengericht erscheinen zu müssen.

In so einer persönlich wichtigen Angelegenheit sollten wir frühzeitig miteinander sprechen und herausarbeiten, was Ihnen wichtig ist.

Beratung vor einer Trennung

Wenn Sie sich zunächst die Frage stellen, ob Sie sich von Ihrem Partner trennen wollen, brauchen Sie zur Vorbereitung Ihrer Entscheidung zuverlässige Informationen. In dieser Situation gibt es erfahrungsgemäß einen großen Beratungsbedarf.

Ich informiere Sie über alle trennungsrelevanten Rechtsfolgen (besonders auch zur sog. Scheidungsfolgenvereinbarung) und versuchen mit Ihnen zu klären, ob es weiteren Beratungsbedarf außerhalb des rechtlichen Rahmens gibt.

Scheidungsfolgen

Nach einer Trennung und später nach der Scheidung passieren rechtlich zahlreiche Dinge; meist geht es dabei um die folgenden Fragen:

Gemeinsame Kinder

Sorgerecht und Umgangsrecht
Wer kann und muss nach der Ehescheidung Entscheidungen für die gemeinsamen Kinder treffen, bei wem wohnen diese und wie sehen sie den anderen Elternteil? 

Hier ist Erfahrung und Feingefühl nötig, um schon vorgerichtlich eine Lösung zu finden, die alle Interessen - zuvorderst das Kindeswohl - berücksichtigt.

Verfahrensbeistand

Darüber hinaus liegen mir auch hier die Belange der Kinder besonders am Herzen, für die ich regelmäßig als Anwalt der Kinder (Verfahrensbeistand) tätig werde.

Wenn ich vom Gericht hierzu bestellt werde, habe ich mehrere Aufgaben:

  • Dem Kind zu erklären, worum es geht und was gerade passiert.
  • Herauszufinden, was das Kind möchte und was in seinem Interesse ist. Dazu schreibe ich einen Bericht und nehme für das Kind im Erörterungstermin vor dem Familiengericht teil.

Das Vermögen der Eheleute

Vermögensauseinandersetzung

Ein wichtiger Teil der Scheidung ist die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens, bei der festgelegt wird, wie das Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird.

Entgegen landläufiger Meinung haben die meisten Eheleute - zumindest bei uns in Norddeutschland - kein gemeinschaftliches eheliches Vermögen gebildet.

  • Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, wenn in einem Ehevertrag keine Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für den gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft wie gleichermaßen für den Fall ehevertraglich vereinbarter Gütertrennung.
  • Den sog. Zugewinnausgleich gibt es allein im gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft, also, wenn ehevertraglich nichts anderes vereinbart ist.
  • Hausrat (hier spricht man ganz nüchtern von Gegenständen, die zur gemeinsamen Lebensführung dienen)

Was sich dahinter im Einzelnen verbirgt erfahren Sie bei mir. Es ist wichtig, dass die Ehepartner während des Scheidungsprozesses offen und ehrlich über ihr Vermögen kommunizieren um sicherzustellen, dass die Auseinandersetzung des Vermögens fair und gerecht verläuft. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann bei diesem Prozess unterstützend zur Seite stehen und dafür sorgen, dass die Interessen seines Klienten gewahrt bleiben.

Versorgungsausgleich

Geht es beim Zugewinnausgleich um die Betrachtung und den Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten in unterschiedlicher Höhe erworbenen Vermögenswerte, geht es beim sog. Versorgungsausgleich um den Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Altersanwartschaften bei gesetzlichen oder privaten Versorgungsträgern. Jede Seite partizipiert - von Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich zur Hälfte an den vom Ehepartner erworbenen Anwartschaften bei den Rentenversicherungsträgern, den privaten Rentenversicherungen, Pensionskassen und dergleichen.

Der Versorgungsausgleich wird bei Einreichung eines Scheidungsantarges automatisch vom Familiengericht vorbereitet und durchgeführt. Allerdings können die Eheleute die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausschließen, wenn sie eine für Sie stimmigere Regelung gefunden haben. Dazu bedarf es eingehender anwaltlicher Beratung.

Die Deutsche Rentenversicherung hat hierzu weitere Informationen (Broschüre).

Steuerrechtliche Folgen
  • Verlust des sog. Ehegattensplittings
  • Sonderausgabe / Außergewöhnliche Belastungen für scheidungsbezogene Kosten bei der Einkommenssteuererklärung

Unterhalt

Kommt es zur Trennung der Eheleute im rechtlichen Sinne, können Ehegattenunterhaltsansprüche als sog. Trennungsansprüche bzw. nach Rechtskraft einer Scheidung als sog. nacheheliche Unterhaltsansprüche entstehen.

Sie sind regelmäßig gut beraten Grund, Höhe und Dauer dieser Unterhaltsansprüche miteinander auszuhandeln anstatt den Ehepartner mit solchen Forderungen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu überziehen; darunter leiden erfahrungsgemäß nicht nur die Eheleute selbst, die sich dabei nicht selten völlig entfremden. Weitaus häufiger und stärker leiden die gemeinsamen Kinder, die nicht nur den Verlust des ihnen bekannten familiären Rahmens zu verkraften haben, sondern nicht selten orientierungslos zwischen den Stühlen stehen.

Sonstiges

  • Umzug in eine andere Wohnung
  • Soll der gemeinsame Familienname abgelegt werden?
  • Haben sie ein gemeinschaftliches Testament?
  • Welche Vollmachten und bspw. Patientenverfügungen müssen angepasst werden?

Dies sind nur einige der typischerweise auftretenden Fragen im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung einer Ehe.

Verfahren

Die Scheidungsfolgen, die ich oben skizziert habe, werden vor Gericht meist im sog. Scheidungsverbund geklärt. Damit werden diese Fragen in einem Urteil zusammen entschieden. Das geht immer dann, wenn Einigkeit zwischen den Parteien herrscht, wie diese Fragen gelöst werden sollen.

Kann zwischen Ihnen - noch - kein Einvernehmen hergestellt werden, berate ich Sie gerne über die unterschiedlichen Wege zu einer konsensualen Lösung, insbesondere über die Verfahren der Mediation und des CLP-Verfahrens.

Voraussetzung

Wichtig ist in diesen Fällen immer, dass beide Eheleute bereit und in der Lage sind sich mit dem Gegenüber respektvoll und wertschätzend zu begegnen.

Wenn es an dieser Voraussetzung fehlt, empfehle ich Ihnen gerne eine versierte Fachkollegin.

Dauer

Die Art und Weise, wie Sie imstande sind miteinander zu verhandeln, entscheidet ganz maßgeblich über die Dauer des (Scheidung-) Prozesses. Ich kenne Paare, die innerhalb weniger Wochen alle Themen bis zu einer Scheidung gelöst haben. Andere haben auch schon einmal ein paar Jahre gebraucht; und dabei nicht selten viel Geld und den Glauben an eine gelingende Partnerschaft verloren.

Kosten

Gerichtsgebühren + Anwaltsgebühren = Kosten der Scheidung

Der Verfahrenswert bestimmt, wie hoch diese Gebühren sind; er berechnet sich so:

  • Verfahrenswert = (Nettoverdienst Partner 1 + Nettoverdienst Partner 2) x 3 Monate zzgl. anteiligen möglichen Vermögens beider Eheleute
  • Ganz allgemein gilt: Je strittiger die Scheidung ist, desto höher werden die Kosten - es kommen weitere Gegenstandswerte hinzu, womit der Gesamtverfahrenswert unweigerlich steigt.
  • Sie sehen: Eine kluge Beratung am Anfang kann Sie nicht nur emotional sondern auch finanziell ganz erheblich entlasten. Lassen Sie uns reden!

Dokumente

Weitere Informationen

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